Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Rheinhire Hostessagentur, ein Geschäftsbereich der NO TOURIST Models GmbH (nachfolgend „Agentur“), vermittelt selbstständige Hostessen für Events, Promotion und Dienstleistungen. Jede vertragliche Beziehung mit der Agentur unterliegt ausschließlich diesen AGB.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur, den vermittelten Hostessen und den Kunden. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

3. Leistungsbeschreibung und Vertragsverhältnis

3.1 Die Agentur vermittelt Hostessen, die als eigenständige Auftragnehmer arbeiten. Ein Arbeitsverhältnis zwischen der Agentur und den Hostessen wird nicht begründet. Zur Koordination des Auftragsablaufs und zur Sicherstellung der vereinbarten Leistung behält sich die Agentur jedoch das Recht vor, relevante auftragsbezogene Informationen zu kommunizieren.

3.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder Hostessen auszutauschen, wenn dies zur Erfüllung der Kundenanforderungen erforderlich ist.

4. Pflichten der Hostessen

4.1 Die Hostessen verpflichten sich, die übermittelten Auftragsanforderungen zuverlässig und professionell zu erfüllen. Sollte eine Leistung erheblich von den Qualitätsstandards abweichen, behält sich die Agentur das Recht vor, in Absprache mit der Hostess eine angemessene Anpassung der Vergütung vorzunehmen.

4.2 Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen ohne triftigen Grund können zu einer Kürzung oder zum vollständigen Vergütungsausfall führen, wobei die Agentur jeden Fall individuell bewertet.

4.3 Die Hostessen verpflichten sich zur Vertraulichkeit gegenüber sämtlichen Informationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Kunden und die Agentur zugänglich werden.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung der Hostessen wird vor Auftragserfüllung vereinbart und erfolgt nach Auftragsabschluss. Sollte der Kunde berechtigte, nachweisbare Qualitätsmängel reklamieren, kann die Agentur nach schriftlicher Rücksprache mit der Hostess eine Anpassung des Honorars vornehmen.

5.2 Zusatzleistungen oder Aufgaben, die über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, damit ein Vergütungsanspruch besteht.

6. Stornierungsbedingungen und Ausfallregelungen

6.1 Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornogebühren:

• Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 25 % des vereinbarten Honorars.

• Bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars.

• Weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars.

6.2 Sollte eine Hostess den Auftrag absagen, bemüht sich die Agentur um geeigneten Ersatz, ohne dass der Kunde daraus Schadensersatzansprüche ableiten kann. Ein Anspruch auf Ausfallhonorar seitens der Hostess besteht nur, wenn die Absage durch unvorhersehbare Ereignisse verursacht wird, die die Agentur als berechtigt anerkennt.

7. Exklusivitätsvereinbarung und Nichtumgehungsklausel

7.1 Die Hostessen und Kunden verpflichten sich, während und für die Dauer von zwölf Monaten nach Abschluss eines vermittelten Auftrags keine eigenständigen Geschäftsbeziehungen ohne Beteiligung der Agentur aufzubauen. Sollte ein Kunde oder eine Hostess gegen diese Exklusivitätsregelung verstoßen, ist eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.

7.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Vertragsstrafen bei kleineren Verstößen oder nach Kundenbindung zu modifizieren, um eine fortlaufende Kooperation zu fördern.

8. Verfügbarkeit und Vermittlungsgarantie

8.1 Die Agentur bemüht sich, die vertraglich vereinbarte Anzahl und Qualifikation der Hostessen gemäß den Anforderungen des Kunden bereitzustellen. Die Agentur übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit bestimmter Hostessen oder eine Mindestanzahl an Personal.

8.2 Sollte es der Agentur aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (wie Krankheitsfällen, kurzfristigen Absagen oder allgemeinen Verfügbarkeitsproblemen) nicht möglich sein, die vereinbarte Anzahl an Hostessen oder die geforderten Qualifikationen vollständig bereitzustellen, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darüber informieren und angemessene Ersatzlösungen vorschlagen.

8.3 In Fällen, in denen kein geeigneter Ersatz gestellt werden kann, ist die Haftung der Agentur auf die Rückerstattung etwaiger bereits gezahlter Honorare beschränkt. Ansprüche auf Schadensersatz oder weitere Forderungen seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

9. Haftung und Versicherung

9.1 Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Leichte Fahrlässigkeit ist von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten.

9.2 Hostessen sind verpflichtet, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Agentur von möglichen Forderungen Dritter freizustellen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Alle beteiligten Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche erhaltenen Informationen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei unzulässig.

10.2 Die Agentur ist zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt, um zukünftige Vermittlungsaufträge zu ermöglichen. Kunden und Hostessen stimmen dieser Nutzung zu und können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

11.2 Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

Stand 08.03.2024